Rangliste
Salvatorische Klausel
Die von der Rennleitung getroffenen Entscheidungen sind endgültig und unanfechtbar.
Die Rennleitung ist zur Regelung der Veranstaltung berechtigt, gemäß § 315 BGB später
erkannte Lücken der Bestimmungen der Ausschreibung zu schließen, die Bestimmungen zu
ergänzen und sie verbindlich auszulegen. Sollte eine Bestimmung dieses Reglements
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieses Reglements nicht
berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine solche wirksam zu ersetzen,
welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.